Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)
der Firma Michaela Christ Modellbau

 

I. Allgemeines

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

 

II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen    Geschäftsbedingungen.
Bestehen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden diese    
nicht Vertragsinhalt. Alle verträglichen Änderungen dieser Bedingungen
bedürfen der Schriftform.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, welche auch in einer Vorausrechnung oder durch Ausführung der Lieferung liegen kann, zustande. Die vorhergehende Bestellung des Kunden bedarf der Textform (schriftlich, per Fax oder  per E-Mail).

3. Wir erbringen Leistungen in der Resingusstechnik, wie wir sie nach unserem Standard ausführen. Einen einheitlichen Standard gibt es bei dieser Technik nicht. Wir behalten uns deshalb leichte Änderungen in der Farbwiedergabe unseres Resingussmaterials sowie in der technischen Ausführung vor, soweit es dem Kunden zumutbar ist. Alle Polyurethan-Teile werden von uns grob vorgesäubert geliefert. Die Feinversäuberung ist Aufgabe des Kunden, da dieser Zeitaufwand nicht in den abgegebenen Preisen einkalkuliert ist. Vor dem Lackieren müssen die Teile eventuell vom Kunden noch von möglichen Silikonrückständen gereinigt werden. Da die von uns verwendeten Materialien ein Schrumpfverhalten haben, gelten Größenabweichungen zwischen Urmodell und Gussteil bis 7 % in Ansehung des Urmodells noch als vertragsgemäß. Herstellungsbedingt können an den zu liefernden Teilen Luft- und Blaseneinschlüsse bis zu 4 % des Volumens des Gussteiles entstehen, was ebenfalls als vertragsgemäße Leistung gilt. Sofern wir Bausätze von Teilen liefern, beinhalten diese alle wesentlichen zum Bau des Modells erforderlichen Teile.
 Wir weisen darauf hin, dass es auf einer natürlichen Eigenschaft des PU-Materials beruht, wenn daraus hergestellte Teile nach längerer Zeit härter und spröder werden. Auch ist die Temperaturempfindlichkeit z.B. bei Verwendung von Leuchtspots in Ausstellungsvitrinen zu beachten.
Ein Verzug auf Grund bestimmter Geometrien lässt sich nicht ausschliessen und ist kein Reklamationsgrund.

4. Der Kunde sichert zu, hinsichtlich des Urmodells Inhaber der Urheberrechte für eine Vervielfältigung zu sein. Es ist Aufgabe des Kunden dafür zu sorgen, dass durch eine Vervielfältigung des Urmodells Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern wir von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung diesbezüglich in Anspruch genommen werden, stellt uns der Kunde von der Haftung frei. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf etwaige Besonderheiten der Beschaffenheit des Materials eines von ihm gelieferten Urmodells schriftlich aufmerksam zu machen.

5. Sofern wir selbst Urmodelle herstellen, weisen wir darauf hin, dass uns auch hinsichtlich davon erstellter und gelieferter Teile das volle Urheberrecht zusteht. Wir behalten uns straf- und zivilrechtliche Schritte gegen diejenigen vor, welche unsere Rechte verletzen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung für die Vervielfältigung vor.

 

III. Lieferung

  1. Die Bestellungen des Kunden haben eine unverbindliche Lieferzeit unsererseits von drei bis sechs Wochen nach schriftlichem Auftrag. Bei vom Kunden beauftragten Nachproduktionen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Sollte diese Lieferzeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden können, z.B. wegen Krankheit oder Materialmangel trotz rechtzeitiger Bestellung des Materials, so ist uns eine weitere Lieferfrist von vier Wochen einzuräumen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher Nachweise des Urheberrechts. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zumutbar ist. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Kunden umgehend.

 

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt noch Folgendes:

Haben wir die Verzögerung unserer Leistung nicht zu vertreten, beispielsweise bei Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streiks, höherer Gewalt etc., verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

IV. Gefahrübergang, Versicherung

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Produkt unsere Betriebsstätten verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

 

2.   Sofern der Kunde Kaufmann und der Auftrag für ihn ein Handelsgeschäft ist,   
      hat er die Lieferung unverzüglich nach Eingang der Ware zu untersuchen. 
      Wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche einen Mangel schriftlich
      reklamiert, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich   
      um einen Mangel handelt, der bei einer pflichtgemäßen Untersuchung nicht  
 erkennbar war.    

  1. Wir richten keinen Versicherungsschutz für die gesendeten Urmodelle ein.      

Dies ist Aufgabe des Kunden. Sollte der Wert des Urmodells 500,00 € übersteigen, ist der Kunde verpflichtet, uns hierauf bei Vertragsschluss hinzuweisen. Soweit anschließend bei der Rücksendung an den Kunden erhöhte Versandkosten entstehen, sind wir berechtigt, diese nachzufordern.

 

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V. Eigentumsvorbehalt

  1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigern Bezahlung unser   

           Eigentum (Vorbehaltsware).

  1. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen     

      Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern   
      uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende 
           Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt   
           sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem 

      erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte 
      angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden die
      Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt
      vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des
      Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen  
      zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht  
           nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir
      berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den
      Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde.
      Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich
      verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht er
      dem Kunden zu.

 

VI. Mängelansprüche (Gewährleistung)

     Sollte es trotz unserer sorgfältigen Herstellungsmethoden zu einem        
     Gewährleistungsfall kommen, ist die Ware ausreichend frankiert zur
     Nachbesserung an uns mit Urmodell zurückzusenden, Unfreie Sendungen
     können wir nicht akzeptieren. Der Kunde muss Rechnungsnummer und   
     Rechnungsdatum der Lieferung angeben. Sind wir für die Gewährleistung 
          eintrittspflichtig, werden die Kosten der Rücksendung von uns erstattet, sofern
     sie angemessen sind. Nachdem die Teile ausschließlich nach
     Kundenspezifikationen individuell hergestellt werden, besteht kein Widerrufs-
     und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.

   1.  Im Verkehr mit Unternehmern gilt Folgendes:

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung zum zweiten Mal fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistungszeit auf die von uns gelieferten Teile beträgt 1 Jahr. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
    

  1. Ist Kunde Verbraucher gilt Folgendes: 

        Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde     
        hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die
        Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch der Nachbesserung  
        als fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Kunde 
        nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt
        vom Vertrag erklären. Die Zeit der Gewährleistung beträgt 2 Jahre.

 

  1. Haftung

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weiter gehende Haftung unsererseits ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

    1. Rechtswahl;  Gerichtsstand;  Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Sollten sich in diesen Geschäftsbedingungen einzelne Formulierungen als unwirksam herausstellen, so sind die Vertragsbedingungen im Übrigen wirksam.

 

 

Stand  01/2010                                                                 Michaela Christ Modellbau